top of page

Beachtung der Coronaschutzverordnung!

Lukas Heinemann

Liebe Clubmitglieder,

hiermit möchte ich nach meiner gestrigen Mitteilung vom 31.03.21 nochmals dringend auf die Beachtung der

"Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 5. März 2021 In der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung" hinweisen.

Also ist letztlich derzeit nur Einzeltennisspiel möglich.

Herzlichen Gruß

Stefan Finck

46 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Vereinsgeschichte von 1934-1974

Unser Ehrenvorsitzende Manfred Hennes hat in den letzten Wochen in mühevoller Arbeit unsere Vereinsgeschichte recherchiert und...

Weinprobe - Anmeldung bis zum 8.5.!

Liebe Mitglieder und Weinliebhaber, wir möchten noch einmal auf ein außersportliches Event hinweisen, für das es noch ein paar Plätze zu...

Comments


bottom of page