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Beachtung der Coronaschutzverordnung!

Liebe Clubmitglieder,

hiermit möchte ich nach meiner gestrigen Mitteilung vom 31.03.21 nochmals dringend auf die Beachtung der

"Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 5. März 2021 In der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung" hinweisen.

Also ist letztlich derzeit nur Einzeltennisspiel möglich.

Herzlichen Gruß

Stefan Finck

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