Beachtung der Coronaschutzverordnung!
- Lukas Heinemann
- 1. Apr. 2021
- 1 Min. Lesezeit
Liebe Clubmitglieder,
hiermit möchte ich nach meiner gestrigen Mitteilung vom 31.03.21 nochmals dringend auf die Beachtung der
"Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 5. März 2021 In der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung" hinweisen.
Also ist letztlich derzeit nur Einzeltennisspiel möglich.
Herzlichen Gruß
Stefan Finck
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